Gesetze: EStG in der vor dem geltenden Fassung, EStG in der vor dem geltenden FassungEStG in der vor dem geltenden Fassung, § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2
Genormte Stahlregalteile zur Aufstellung von Stahlregalen als geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2 EStG; Entnahmewert bei privater Nutzung eines Flugzeugs, das zum Betriebsvermögen gehört
Leitsatz
1. Werden in einem Betrieb genormte Stahlregalteile angeschafft und zu Regalen und anderen Vorrichtungen zusammengesetzt, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung in der Regel auf Dauer so genutzt werden sollen, wie sie zusammengesetzt wurden, so sind auch nach der vor dem geltenden Fassung des § 6 Abs. 2 EStG die einzelnen zum Bilanzstichtag aufgestellten Stahlregale und nicht die genormten Stahlregalteile als einheitliches Ganzes die einer selbständigen Bewertung und Nutzung fähigen Wirtschaftsgüter.
2. Die Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörigen Flugzeugs für private Flüge stellt eine mit dem Teilwert zu bewertende Privatentnahme im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG dar, die ohne Rücksicht auf die Auslastung des Flugzeugs durch Aufteilung der jährlichen Gesamtaufwendungen für das Flugzeug - einschließlich sämtlicher fixen Kosten - in einen betrieblichen und einen privaten Anteil zu berechnen ist; Teilungsmaßstab sind die betrieblich und privat zurückgelegten Flugminuten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 176 ZAAAA-91479
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