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BFH Urteil v. - IV R 145/77 BStBl 1980 II S. 146

Gesetze: EStG ab 1969 § 5 Abs. 2EStG ab 1969 § 4 Abs. 1 und 3EStG ab 1969 § 7

Das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG ist auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG anzuwenden

Leitsatz

Die zur Entwicklung von Patenten gemachten Aufwendungen (wie z.B. Rechtssicherungskosten, Büro- und andere Unkosten) dürfen nicht aktiviert werden (§ 5 Abs. 2 EStG). Dies gilt auch für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 146
LAAAA-91475

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 08.11.1979 - IV R 145/77

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