Vereinsrecht
11. Aufl. 2022
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B. Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit/nichtrechtsfähiger Verein
I. Einführung
942Bei Vereinsgründungen, aber auch bei Vereinen, die bereits längere Zeit ohne Eintragung in das Vereinsregister existieren, stellt sich die Frage, welche wesentlichen Unterschiede zwischen einem eingetragenen und einem nicht eingetragenen Verein mit „ideeller“ Zweckbestimmung – einem „Verein ohne Rechtspersönlichkeit“ - bestehen und ob es sinnvoll/notwendig ist, ggf. einen „e. V.“ zu gründen bzw. den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Die folgenden Ausführungen sollen helfen, diese Entscheidung zu erleichtern.
943Durch das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgsetz – MoPeG) v. , das teilweise am in Kraft getreten ist bzw. am in Kraft treten wird, hat der Gesetzgeber der Rechtsprechungspraxis zu, „nicht rechtsfähigen Verein“ Rechnung getragen (vgl. BT-Drucks. 19/27635 S. 123 ff.). Abgesehen davon, dass der Begriff „nicht rechtsfähiger Verein“ aufgegeben und durch „Verein ohne Rechtspersönlichkeit“ ersetzt worden ist/werden wird, ist/wird...