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BFH Urteil v. - IV R 153/77 BStBl 1979 II S. 69

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a

Abfindung an Bauunternehmer wegen Nichtdurchführung eines Bauvorhabens ist keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

Leitsatz

Wird ein Bauvorhaben, an dem ein Bauunternehmer mitarbeiten sollte, nicht durchgeführt, so ist eine von dem Auftraggeber zum Ausgleich für den Gewinnausfall gezahlte Abfindung keine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (vgl. , BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 69
JAAAA-91454

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 27.07.1978 - IV R 153/77

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