Zur Frage der beschränkten Steuerpflicht von nachträglich erzielten inländischen Einkünften aus einer Praxisveräußerung bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz
Leitsatz
Veräußert ein freiberuflich Tätiger seine inländische Praxis und wird als Entgelt eine Beteiligung an den künftigen Honorareinnahmen des Erwerbers vereinbart, sind die nachträglich erzielten Einkünfte aus der Praxisveräußerung auch dann in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig, wenn der Veräußerer inzwischen seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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