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ZFA Nr. 10 vom Seite 23

Beenden der Ausbildung – was dann?

Volker Helfen

Nach dem Beenden der Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten beginnt normalerweise das Arbeitsleben. Entweder es erfolgt eine Übernahme in der bisherigen Ausbildungspraxis oder man bekommt eine Neuanstellung in einer anderen Zahnarztpraxis. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Beenden der Ausbildung

Zum Abschluss der Serie zur Berufsausbildung stelle ich einige Besonderheiten bzw. Möglichkeiten vor, wie die Ausbildung beendet und wie anschließend der Start in das Arbeitsleben gestaltet werden kann.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in § 21 die Beendigung der Ausbildung:

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. […]

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Normalerweise findet der letzte Teil der Abschlussprüfung, die sogenannte Fachpraktische Prüfung, vor dem Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Dauer der Ausbildung statt. Somit endet die Ausbildung mit Verkünden des Bestehens der Ausbildung durch die Zahnärztekammer. Ab diesem Datum muss die bisherige Ausbildungspraxis im Falle der Übernahme das Gehalt...