Gesetzgebung | Neuregelungen Oktober 2022 (Bundesregierung)
Ab dem 1. Oktober gilt deutschlandweit der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro brutto. Auf diese und weitere Neuregelungen weist die Bundesregierung aktuell hin.
Arbeit
12 Euro Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro brutto je Stunde. Die Mini-Job-Grenze erhöht sich auf 520 Euro. Und die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird auf 1.600 Euro angehoben. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen.
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
Die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld werden um drei Monate verlängert. Sie gelten nun bis Ende 2022. Das verschafft den Unternehmen Planungssicherheit in einem derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.
Energie
Weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen
Seit dem 1. September gelten Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Ab dem 1. Oktober kommen mittelfristige Maßnahmen dazu. Sie sollen die Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden steigern. So sollen weniger Büroflächen geheizt und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden.
Corona
Besonderer Schutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Vom bis gelten in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen in ganz Deutschland – etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB NAAAJ-23010