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Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022
Das Bundeskabinett hat am den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Neben zahlreichen weiteren vorgesehenen Rechtsänderungen enthält der Gesetzentwurf auch Änderungen im Bewertungsrecht, mit denen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) v. (BGBl 2021 I S. 2805) angepasst werden sollen.
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Elektronische Übermittlung von Feststellungserklärungen
[i]Elektronische AbgabeFür Feststellungserklärungen nach § 153 BewG (z. B. Feststellung von Grundbesitzwerten nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG) soll die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe eingeführt werden (§ 153 Abs. 4 BewG-E). Der konkrete Zeitpunkt des Beginns der Übermittlungsverpflichtung ist von der Einsatzfähigkeit der entsprechenden Datenverarbeitungsprogramme abhängig und soll deshalb erst später durch BMF-Schreiben festgelegt werden.