Gesetzgebung | Kurzarbeitergeld für Leiharbeiter (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat am die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagene Verordnung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer beschlossen.
Hierzu führt das BMAS u.a. weiter aus:
Um Arbeitsplätze in der Leiharbeit zu sichern, wird ab erneut eine Regelung geschaffen, die das Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer öffnet.
Die Sonderregelung ist zeitlich befristet bis Ende 2022. Parallel hierzu wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 21.9.2022) auf den Weg gebracht.
Weitere Infos zu den Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld hat das BMAS auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: BMAS online, Meldung v. 28.9.2022 (il)
Fundstelle(n):
NWB LAAAJ-22886