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Anpassungen im „neuen” Nachweisgesetz
Was Unternehmen jetzt arbeitsrechtlich beachten müssen
Seit dem gilt das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (kurz: Nachweisgesetz, NachwG) in seiner neuen Fassung. Die Neuerungen des Gesetzes haben schon vor dessen Wirksamwerden medial große Wellen geschlagen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen sowie Handlungsempfehlungen für die Praxis.
I. Anwendungsbereich des NachwG
Der Anwendungsbereich des Nachweisgesetzes wurde durch die Gesetzesreform erweitert. Das neue Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Eine Bagatellklausel für vorübergehende Aushilfen von höchstens einem Monat, wie sie das NachwG a. F. enthielt, ist nicht mehr vorgesehen.
Außerdem gilt das Nachweisgesetz unabhängig von der Betriebsgröße. Alle Arbeitgeber müssen ab dem den Pflichten des Nachweisgesetzes nachkommen.
Das Gesetz gilt ferner für Praktikanten, die gem. § 22 Abs. 1 MiLoG als Arbeitnehmer gelten.
II. Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber sind verpflichtet, die im Nachweisgesetz benannten wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen. Schriftlichkeit im Sinne des Nachweisgesetzes bedeutet, dass die Schriftform i. S. des § 126 BGB eingehalten werden muss. Die Niederschrift muss daher mit der eigenhändigen Unterschrift versehen sein. Da es...