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Kommentierte Nachricht NWB EV 10/2022 S. 332

Erbschaftsteuer | Änderung des ergangenen Erbschaftsteuerbescheids durch das aufgefundene Testament als eine neue nachträglich bekannt gewordene Tatsache (FG)

Mit Urteil v.  - 4 K 896/20 Erb entschied das FG Düsseldorf über den Beginn der Festsetzungsfrist für die Änderung eines Erbschaftsteuerbescheids im Fall eines lang andauernden Erbscheinsverfahrens.

Sachverhalt
Nachdem die Erblasserin 1988 verstarb, wurde dem Kläger und seiner Schwester als Erben ein Erbschein erteilt. Hierauf erging 1994 der Erbschaftsteuerbescheid, bevor die Erbengemeinschaft sich 1999 auseinandersetzte. 2003 fand der Kläger ein Testament der Erblasserin aus dem Jahr 1988, das ihn zum Alleinerben einsetzte und beantragte einen entsprechenden Erbschein. Nach erfolgloser weiterer Beschwerde der Schwester erließ das Nachlassgericht 2009 den antragsgemäßen Erbschein. Daraufhin setzte das Finanzamt mit Bescheiden aus dem Jahr 2010 die Erbschaft...

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Änderung des ergangenen Erbschaftsteuerbescheids durch das aufgefundene Testament als eine neue nachträglich bekannt gewordene Tatsache (FG)

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