Online-Nachricht - Donnerstag, 22.09.2022

Gesetzgebung | Umsetzung der DAC 7-Richtlinie / Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (Bundestag)

Der Bundestag hat am den Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 514 des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2011 / 16 / EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts" (BT-Drucks. 20/3436) in 1. Lesung beraten.

Mit dem Gesetz sollen Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt wurden.

Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der EU geben.

In dem Gesetzentwurf heißt es, zu den Bereichen, in denen es bislang an steuerlicher Transparenz gefehlt habe, sei vor allem die Plattformökonomie zu rechnen. Zu den bekanntesten Beispielen zählten Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stelle für die Finanzbehörden allerdings eine Herausforderung dar.

Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden. Oft sei es für die Finanzbehörden schwer, die Angaben zu verifizieren und unbekannte Steuerfälle zu ermitteln. Von den Plattformbetreibern könnten erforderliche Auskünfte regelmäßig nicht erlangt werden. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn diese Plattformbetreiber im Ausland ansässig seien und das Angebot von inländischen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werde.

Daher sollen die Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, an das BZSt Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Beratung an die Ausschüsse des Bundestages überwiesen. Federführend ist dabei der Finanzausschuss.

Über den weiteren Gang des Verfahrens informieren wir Sie im NWB ReformRadar.

Einzelheiten zu den geplanten Änderungen bei der Außenprüfung können Sie nachlesen in: Baum/Rohde, Modernisierung der Außenprüfung - Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von DAC7 und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts, .

Quelle: Bundestag online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
EAAAJ-22576