StFachAngAusbV § 8

Abschnitt 2: Zwischenprüfung

§ 8 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. „Arbeitsabläufe organisieren“ und

  2. „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.

Fundstelle(n):
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GAAAJ-22519