StFachAngAusbV § 13

Abschnitt 3: Abschlussprüfung

§ 13 Prüfungsbereich

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“,

  2. „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,

  3. „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie

  4. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Fundstelle(n):
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GAAAJ-22519