StFachAngAusbV § 13
Abschnitt 3: Abschlussprüfung
§ 13 Prüfungsbereich
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“,
„Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,
„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fundstelle(n):
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GAAAJ-22519