Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung - StFachAngAusbV)
v. 03.08.2022
(BGBl I S. 1390)
Amtliche Fassung [1]
Änderungsdokumentation: Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung – StFachAngAusbV) v. (BGBl I S. 1390) tritt am 1.8.2023 in Kraft. Für die bis zum 1.8.2023 geltende Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten v. 9.5.1996 (BGBl I S. 672) siehe hier.
Fundstelle(n):
GAAAJ-22519
1Amtl. Anm.: Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.