Abfärbetheorie; Betriebsaufspaltung; Erbengemeinschaft; Termingeschäft; Verlustausgleich; Vermietung
Rechtsfrage
Ist die Abfärberegelung auf eine Erbengemeinschaft anzuwenden, die u.a. gewerbliche Einkünfte als Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erzielt, und die über die Verwaltung des ererbten Vermögens hinaus weitere Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt? Führen daher auch die Einnahmen und Aufwendungen aus einem im Zusammenhang mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie abgeschlossenen Zins- und Währungsswap zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, und greift insoweit das Verlustabzugs- und -ausgleichsverbot für Termingeschäfte gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ein?
Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStG § 15 Abs 4 S 3, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.05.2019):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
AO-StB 2023 S. 134 Nr. 5
BFH/PR 2023 S. 182 Nr. 6
EStB 2023 S. 288 Nr. 8
ErbStB 2023 S. 200 Nr. 7
GmbHR 2023 S. 695 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2023 S. 809
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2023 S. 312
ZAAAH-15233