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BBK Nr. 18 vom Seite 867

Rücksendung von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Leserfrage

Carola Rinker

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Frage

[i]infoCenter, Geringwertige Wirtschaftsgüter (HGB, EStG) NWB QAAAB-04818 Das Unternehmen Sonnenschein AG kauft am einen Laptop für 500 € netto und stellt diesen in den Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ein. Da der Laptop für die Anwendung von einem Mitarbeiter als nicht geeignet betrachtet wird, wird er am an den Lieferanten zurückgeschickt.

Die zuständige Mitarbeiterin in der Buchhaltung der Sonnenschein AG fragt sich nun, ob der Sammelposten unangetastet bleibt oder eine Abgangsbuchung im Anlagevermögen vorgenommen werden muss, da der Laptop zurückgeschickt wurde.

Antwort

I. Sammelposten für GWG seit 2010

[i]Püttner, Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2010, BBK 2/2010 S. 66 NWB QAAAD-34990 Die bilanzielle Behandlung von GWG im Handelsrecht orientiert sich an den Regelungen des Steuerrechts. Demnach kann zwischen drei Alternativen gewählt werden (vgl. § 6 Abs. 2a EStG). Das GWG kann

  • im Jahr der Anschaffung als Sofortaufwand erfasst werden (Nettobetrag maximal 410 €)

  • separat akt...

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