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Grunderwerbsteuer | Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing
Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft ( Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile ( Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b und § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem FA im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile ( Closing) bereits erfolgt ist (Bezug: § 1 Abs. 2b, 3, § 16 Abs. 4a, 5, § 19 GrEStG). NWB NAAAJ-96566
(1) Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass nach § 1 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ein Vorrang des Tatbestands des § 1 Abs. 2b GrEStG gegenüber einer Besteuerung nach § 1 Abs. 3 GrEStG nur besteht, soweit die Verwirklichung des § 1 Abs. 3 Nr. 2 oder Nr. 4 GrEStG gleichzeitig erfolgt. Sowei...BStBl 2024 I S. 383