Online-Nachricht - Mittwoch, 11.03.2020

Verfahrensrecht | Steuerliche Hilfsangebote bei finanziellen Schwierigkeiten durch Corona (FinMin)

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen sowie das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg haben sich zu steuerlichen Hilfsangeboten für Unternehmen geäußert, bei denen es aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen kommt.

Wenn es in Unternehmen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen auch verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung:

  • Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer

  • Gewährung von Stundungen

  • vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

  • Erlass von Säumniszuschlägen

Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt, mit dem insbesondere die Betroffenheit vom Coronavirus und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dargestellt wird. Unternehmer sollten sich direkt an das für sie zuständige Finanzamt wenden.

Hinweis:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen online vom 9.3.2020 sowie Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 11.3.2020 (ImA)

Anmerkung: Nachricht am um die Meldung des FinMin Baden-Württemberg ergänzt.

Fundstelle(n):
XAAAH-44100