Altersvorsorgezulage; Beurlaubung; Familie; Gleichheitsgrundsatz; Kinderbetreuung; Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage
Begründet die Inanspruchnahme eines Sonderurlaubs gemäß § 28 TVöD aufgrund von Kinderbetreuung eine Zugehörigkeit zum Kreis der den Pflichtversicherten gleichgestellten Personen entsprechend § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG?
Stellt eine Nichtgewährung der Altersvorsorgezulage für Altersvorsorgesparer, die Sonderurlaub nach § 28 TVöD zur Betreuung von Kindern genommen haben, eine verfassungswidrige Diskriminierung dar?
Gesetze: EStG § 10a Abs 1 S 3, EStG § 79 S 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2018): EFG 2017, 1790
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
XAAAG-73095