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Online-Nachricht - Montag, 17.10.2016

Berufsrecht | Geänderte Fachberaterbezeichnung für Insolvenzverwalter (DStV)

Der Vorstand des DStV hat eine Änderung bei den Fachberaterbezeichnungen beschlossen: Ab dem kommenden Jahr wird die neue Bezeichnung „Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)“ die alte Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)“ ersetzen.

Alle bereits anerkannten Fachberater mit der alten Bezeichnung erhalten allerdings ein Wahlrecht, ob sie ihre Bezeichnung weiterführen oder zur neuen Fachberaterbezeichnung wechseln möchten. Ein Wechsel ist für sie kostenfrei möglich und macht kein erneutes Anerkennungsverfahren erforderlich.

Hintergrund: Mit der neuen Bezeichnung wird künftig noch deutlicher hervorgehoben, dass qualifizierte Steuerberater die richtigen Ansprechpartner sind, um Veränderungsprozesse in den Mandantenunternehmen mitzugestalten. Die neue Bezeichnung ist dabei geeignet, bei den Mandanten frühzeitig Hemmschwellen abzubauen und in Unternehmensfragen die Unterstützung ihres Beraters nachzufragen. Denn der neue Begriff der Restrukturierung setzt erheblich früher an als eine Sanierung, bei der die Krisensituation in der Regel schon eingetreten ist.

Auch mit dem neuen Begriff der Unternehmensplanung wird der Fokus noch gezielter auf die Kompetenzen der Berater im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung gerichtet. In der Fachberaterausbildung des Deutschen Steuerberaterinstituts (DStI), dem Fortbildungsinstitut des DStV, werden diese Aspekte schon seit längerem berücksichtigt. Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) können damit künftig noch besser ihre besondere Qualifikation hervorheben und praxisgerecht vermarkten.

Hinweis

Weitere Informationen zum Fachberaterkonzept des DStV und zum Lehrgangsangebot des DStI erhalten Sie auf der Homepage des DStV.

Quelle: DStV online (Sc)

Fundstelle(n):
XAAAF-83933