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Online-Nachricht - Mittwoch, 04.12.2013

Einkommensteuer | Gestaltungsmodelle mit Investmentvermögen (BMF)

Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung eines Gestaltungsmodells mit Investmentvermögen Stellung genommen. Konkret geht es bei dem Gestaltungsmodell um die Erzeugung künstlicher Verluste durch Bondstripping und Ausnutzung des Schachtelprivilegs im geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Luxemburg (/12/10005 :004).

Hierzu führt das BMF u.a. aus:

  • Eine Freistellung der Ausschüttung nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 des DBA Luxemburg (Schachtelprivileg) scheidet aus, sofern die ausgeschütteten Beträge keine Dividenden in diesem Sinne sind.

  • Lediglich aufgrund einer gesetzlichen Fiktion in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG gelten Erlöse aus der Veräußerung von Zinskupons als Kapitalertrag. Es handelt sich dabei nach innerdeutschem Recht um „vorgezogene“ Zinserträge und nicht um Dividenden, so dass diese innerdeutsche Einkünftequalifikation nicht auf die Auslegung des Dividendenbegriffs im Sinne des DBA Luxemburg durchschlagen kann.

  • Aus diesem Grund stellen die aus dem Verkauf von Zinskupons resultierenden Ausschüttungen keine Dividenden im Sinne des DBA Luxemburg, aber Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG dar. Diese Kapitalerträge sind als ausgeschüttete Erträge im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG von den Anlegern zu versteuern.

Quelle: BMF online
Hinweis: Den vollständigen Text des Schreibens, der auch eine ausführliche Beschreibung des o.g. Gestaltungsmodells enthält, finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
 

 

Fundstelle(n):
XAAAF-10669