Betriebsaufgabe; Investitionsabzugsbetrag; Rückgängigmachung; Rumpfwirtschaftsjahr; Schädliche Verwendung; Verbleiben; Wirtschaftsjahr
Rechtsfrage
Muss im Fall einer Betriebsaufgabe der Verbleibens- und Nutzungszeitraum nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b EStG neben dem Jahr der Anschaffung einen Zeitraum von weiteren zwölf Monaten umfassen oder ist ein Rumpfwirtschaftsjahr i.S. des § 8b Satz 2 Nr. 1 EStDV im Aufgabejahr ausreichend?
Ist bei der Formulierung des § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG unter „folgenden Wirtschaftsjahr“ ein zwölf Monate umfassendes Wirtschaftsjahr i.S. des § 8b Satz 1 EStDV gemeint?
Gesetze: EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b, EStG § 7g Abs 4 S 1, EStDV § 8b S 1, EStDV § 8b S 2 Nr 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.01.2020):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
WAAAH-40451