Entfernungspauschale; Sammelbeförderung; wechselnde Einsatzstellen
Rechtsfrage
Wie ist der Gesetzeswortlaut "typischerweise arbeitstäglich" in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG auszulegen? - Ist die Rechtsnorm nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber bestimmten Ort (hier: Sammelpunkt) an sämtlichen seiner Arbeitstage aufsuchen soll?
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.04.2019): EFG 2019, 261
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
WAAAH-12976