Änderung; Arbeitslohn; Arbeitsvertrag; Gehaltsverzicht; Lohnsteuer; Pauschalierung; Zusatzleistung
Rechtsfrage
Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" bei einer Änderung des Arbeitsvertrages (Gehaltsverzicht mit zeitgleich vereinbarten freiwilligen Zusatzleistungen; hier: zur Internetnutzung, zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten)?
Gesetze: EStG § 3 Nr 33, EStG § 40 Abs 2 S 1 Nr 5, EStG § 40 Abs 2 S 2, EStG § 42d
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2017): EFG 2017, 1598
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
WAAAG-68079