Bedingte Veräußerungsabsicht; Drei-Objekt-Grenze; Ehegatten; Gestaltungsmissbrauch; Gewerblicher Grundstückshandel; Schenkung; Zählobjekt
Rechtsfrage
Ist in die so genannte "Drei-Objekt-Grenze" des gewerblichen Grundstückshandels des Ehemanns der Klägerin auch ein solches Objekt als Zählobjekt miteinzubeziehen, welches er ihr im Wege der Schenkung übertragen hat und welches von ihr in einem zeitlichen Zusammenhang veräußert wurde, weil der Ehemann der Klägerin bereits vor der Übertragung des Objekts auf sie zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht hatte, auch dieses Objekt am Markt zu verwerten?
Liegt in der unentgeltlichen Übertragung auf die Klägerin ausschließlich zum Zwecke der Vermeidung des Überschreitens der so genannten Drei-Objekt-Grenze ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO?
Gesetze: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1, AO § 42
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2015):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Beschluss vom , unzulässig.
Fundstelle(n):
WAAAF-06275