Abfluss; Fälligkeit; Fristverlängerung; Umsatzsteuervorauszahlung
Rechtsfrage
Ist die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe zu berücksichtigen, wenn sie zwar innerhalb von zehn Tagen nach dem Jahreswechsel geleistet wurde, aber aufgrund einer dem Unternehmer gewährten Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erst später fällig war?
Gesetze: EStG § 4 Abs 3, EStG § 11 Abs 2 S 2, UStDV § 46
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.04.2020):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , durcherkannt.
Fundstelle(n):
VAAAH-46863