Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Immaterielles Wirtschaftsgut; Miete
Rechtsfrage
Verstößt § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG i.V.m. § 5 Abs. 2 EStG gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG), weil Steuerpflichtige, die immaterielle Wirtschaftsgüter herstellen, der Hinzurechnung unterliegen, jedoch Steuerpflichtige, die materielle Wirtschaftsgüter zur Überlassung an fremde Dritte herstellen, der Hinzurechnung nicht unterliegen?
Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst d, EStG § 5 Abs 2, GG Art 3 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.05.2018):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
VAAAG-84061