Essen; Freigrenze; Geldwerter Vorteil; Sachbezug; Sozialversicherung
Rechtsfrage
Wird den Arbeitnehmern mit der unentgeltlichen Gestellung von unbelegten Brötchen (Laugen-, Käse-, Rosinen-, Schoko- und Roggenbrötchen etc.) und Heißgetränken in den Vormittagsstunden durch den Arbeitgeber ein Frühstück i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugewendet und liegt somit ein Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG vor, der nicht unter die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG fällt?
Gesetze: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2 S 6, EStG § 8 Abs 2 S 1, EStG § 8 Abs 2 S 9
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2017):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
VAAAG-60146