Umsatzsteuerbefreiung für die Umsätze aus negativen Einlagezinsen
Bezug:
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die umsatzsteuerliche Behandlung negativer Einlagezinsen erörtert.
Diese Negativ- oder Minuszinsen werden von Geld- oder Kreditinstituten für bestimmte Geldanlagen ihrer Kunden erhoben.
Das Geld- oder Kreditinstitut erbringt gegenüber dem Kontoinhaber eine Leistung, die in der Verwahrung des Kontoguthabens und der Kontoführung besteht. Erhebt das Geld- oder Kreditinstitut hierfür eine Gebühr oder behält es einen Betrag vom Guthaben als sog. Negativzins ein, handelt es sich hierbei um ein Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung. Die Leistung unterliegt grundsätzlich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG, da es sich um einen Umsatz im Einlagengeschäft handelt. Unter den weiteren Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 UStG (Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen) kann auf die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift verzichtet werden.
OFD Frankfurt/M. v. - S 7160c A - 003 - St 16
Fundstelle(n):
VAAAF-68561