Abgeltungsteuer; Nahestehende Person; Stille Beteiligung
Rechtsfrage
Hat die Besteuerung von Einnahmen aus einer 20%-igen stillen Beteiligung an einer GmbH aufgrund des Vorliegens eines Näheverhältnisses i.S. von § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG mit der tariflichen Einkommensteuer zu erfolgen, wenn der stille Beteiligte der Sohn des alleinigen Gesellschafter-/Geschäftsführers der GmbH ist und zugleich leitender Angestellter (Prokurist).
Gesetze: EStG § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 Buchst b
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 17.01.2019):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
UAAAH-05785