Berufssoldat; Doppelte Haushaltsführung; Gemeinschaftsverpflegung; Kürzung; Pauschale; Verpflegungsmehraufwand
Rechtsfrage
Sind die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzusetzenden Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn einem Steuerpflichtigen eine Gemeinschaftsverpflegung für Frühstück, Mittag- und Abendessen unentgeltlich angeboten wird, er aber an der Gemeinschaftsverpflegung morgens und abends tatsächlich nicht teilnimmt, sondern sich selbst verpflegt?
Gesetze: EStG § 9 Abs 4a S 8, EStG § 9 Abs 4a S 12, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.07.2018):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
UAAAG-89141