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Online-Nachricht - Dienstag, 18.04.2017

Verfahrensrecht | Mehr Zeit für elektronische Einkommensteuererklärung 2016 (FinMin)

Pflichtveranlagte Arbeitnehmer in NRW, Bayern und Baden-Württemberg, die ihre Einkommensteuererklärung 2016 auf elektronischem Wege authentifiziert übermitteln, können sich in diesem Jahr zwei Monate länger Zeit lassen. Für all diejenigen, die sich bis Ende Mai unter www.elster.de registrieren lassen, verschiebt sich die Abgabefrist der authentifizierten Einkommensteuererklärung auf Ende Juli 2017.

Hintergrund: Wer sich bei der Steuerverwaltung online registriert, erhält einen Zugang zu seinem Finanzamt. Die ausgefüllte Steuererklärung wird auf elektronischem Weg und aufgrund der vorherigen Registrierung - ohne Ausdruck und Unterschrift - direkt an das Finanzamt gesendet. Belege müssen nur dann eingereicht werden, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Hierzu führt das Finanzministerium NRW u.a. weiter aus:

  • Auch Bürgerinnen und Bürger, die bereits seit Jahren ohnehin schon bundesgesetzlich verpflichtet sind, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abzugeben – zum Beispiel Gewerbetreibende und Selbständige – kommen in den Genuss der zweimonatigen Fristverlängerung. "Wir machen da keine Unterschiede, sondern wollen allen einen Anreiz geben, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch und authentifiziert zu übermitteln", erklärt Walter-Borjans.

  • Sofern die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Frist weiterhin regelmäßig erst Ende Dezember und nicht bereits Ende Juli.

  • Die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 (Antragsveranlagung) ist - elektronisch oder auf Papier - bis zum möglich.

Quellen: FinMin NRW sowie Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (il)

Fundstelle(n):
UAAAG-42776