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StBMag Nr. 2 vom Seite 10

Steuerrecht an deutschen Universitäten

Eine Bestandsaufnahme

Autor: Till Mansmann, Lesezeit: 13 Min.

Das deutsche Steuerrecht hat großen Einfluss auf das Verhältnis von Staat und Bürger – an den Universitäten ist es jedoch immer nur ein Randgebiet, sei es an der juristischen Fakultät oder als betriebswirtschaftliche Steuerlehre in der Ökonomie. StBMag zeigt, wo in Deutschland interessante Schwerpunkte liegen oder wirkungsmächtige Persönlichkeiten lehren und forschen. S. 11

Für viele junge Leute ersetzt ein bunter Reiseführer die Studienberatung: Oft ist es einfach die Stadt, die junge Menschen anzieht. Berlin, München, Hamburg, Köln oder Leipzig sind faszinierende Großstädte. Wer es eher beschaulich mag, den zieht es zum Studieren nach Heidelberg, Tübingen, Münster, Freiburg oder Dresden. Aber oft gehen auch schon Abiturienten ihre Studienplatz-Wahl strategischer an: Sie wissen aus „Schnupper-Vorlesungen” von Schwerpunkten, die sie faszinieren, oder sie kennen vielleicht bereits den einen oder anderen Lehrstuhlinhaber, der (oder die) sie inspiriert. Solche Persönlichkeiten gibt es auch im Steuerrecht: So dürfte Prof. Paul Kirchhof sicherlich viele junge Leute nach Heidelberg gelockt haben. Und Prof. Klaus Tipke hat geradezu eine legendäre Stellung in der Steuerrechtslehre im Nachkriegsdeutschland erlangt: Er hat die Universität zu Köln zu einer der ersten Adressen für Steuerjuristen gemacht.

Die Leistungsfähigkeit eines Universitätsstandorts in einem bestimmten Fachgebiet wird von vielen Faktoren geprägt, die sich gegenseitig bedingen: Hervorragende Leute gehen gerne an Universitäten, die gewisse Strukturen aufweisen und auch schon einen gewissen Ruf haben. Der Ruf eines solchen Instituts gründet sich in erster Linie auf Veröffentlichungen und Vorträge, aber auch auf das „Hörensagen”, das Kollegen an anderen Universitäten und Studenten weitertragen. Und es sind natürlich auch die Menschen, die die Strukturen prägen: So war Klaus Tipke die treibenden Kraft, die aus der akademischen „Nebensache” Steuerrecht ein selbstständiges Wahlfach des juristischen Studiums in Nordrhein-Westfalen machte.

Ein Ranking anzufertigen, das die besten Standorte in einer irgendwie begründeten Rangfolge auflistet, würde der Sache nicht gerecht, zumal das Steuerrecht ein überschaubares Fachgebiet ist. Solche Rankings gibt es für die juristischen Fakultäten im Ganzen. So hat im gerade vergangenen Jahr 2015 die „WirtschaftsWoche” die Beratungsgesellschaft Universum beauftragt, deutschlandweit 540 Personalverantwortliche zu fragen, welche Universitäten ihrer Meinung nach die besten Absolventen hervorbringen. Für Jura führte dabei die Ludwigs-Maximilian-Universität München, gefolgt von Berlin (Humboldt-Universität) und gleichauf Heidelberg, dann folgen Frankfurt (Main), Köln, Münster gleichauf mit Berlin (Freie Universität), dann Bonn, Freiburg und Tübingen. StBMag hat sich im Bereich des spezielleren Steuerrechts für eine andere Art der Darstellung entschieden: Wir haben uns auf der Basis unserer Erfahrung und seit Jahren währender Gespräche ein Bild gemacht – und die Leute befragt, die wir für geeignet hielten. In diesem Artikel kommt niemand zu Wort oder wird genannt, der nicht zu den herausragenden Lehrern im Steuerrecht gehört, und auch die genannten Standorte beruhen auf diesen Empfehlungen. Und wir lassen viele Professoren selbst zu Wort kommen, auf was es ihrer Meinung nach im akademischen Betrieb, und speziell im Steuerrecht, ankommt. Dabei werden auch Probleme angesprochen. Der Schwerpunkt wurde auf die juristische Steuerlehre gelegt – die betriebswirtschaftliche Steuerlehre wird dabei nur am Rande gestreift.

 Prof. Klaus Tipke (links) und
		Prof. Paul Kirchhof – die für das deutsche Steuerrecht prägenden
		Persönlichkeiten und ihre Schüler sind inzwischen über ganz Deutschland
		verteilt und bestens untereinander vernetzt. Prof. Klaus Tipke (links) und Prof. Paul Kirchhof – die für das deutsche Steuerrecht prägenden Persönlichkeiten und ihre Schüler sind inzwischen über ganz Deutschland verteilt und bestens untereinander vernetzt.

Führende Köpfe

Wie aber blicken Professoren auf Institute an anderen Universitäten? „Für die jeweilige Qualität spricht zum einen die Breite, Intensität und Abgestimmtheit des Lehrangebots”, sagt Prof. Roman Seer, der den Lehrstuhl für Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum innehat und als Nachfolger von Paul Kirchhof zum Vorsitzenden der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft gewählt wurde. „Wichtig sind die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer und die damit verbundene Mischung aus uns Universitätsprofessorinnen und -professoren und hochkarätigen Vertretern der Berufspraxis, die zugleich einen wissenschaftlichen Ausweis besitzen”, so Seer. Und schließlich lasse sich „die Qualität am besten an den Absolventen einschließlich der Promovierten oder gar Habilitierten selbst ablesen.”

Das hängt oft von Führungspersönlichkeiten ab. Das sieht auch Seer so: „An vorderster Stelle bedarf es jeweils einer oder mehrerer Personen, welche die Lehre und das jeweilige Konzept als Herzensangelegenheit verfolgen, um die sich eine Gruppe qualifizierter, motivierter Lehrpersonen schart.” Für Seer sind diese Köpfe der „Motor” beziehungsweise das „Gesicht” des jeweiligen Studiengangs. Als wichtige Aspekte sieht Seer außerdem die personelle Ausstattung mit wissenschaftlichen Mitarbeitern, um eine gelungene Abstimmung zwischen Vorlesungen, Übungen und Arbeitsgemeinschaften zu gewährleisten, sowie die individuelle Betreuung und wissenschaftliche Schulung in Seminaren und bei Abschlussarbeiten. S. 12

 Prof. Johanna Hey (links) hat
		inzwischen den Lehrstuhl von Steuerrechts-Großmeister Prof. Klaus Tipke in Köln
		inne. Prof. Roman Seer, Ruhr-Universität Bochum, wird der „Kölner
		Schule” zugeordnet – was mehr auf die Verbindungen untereinander
		als auf eine bestimmte Denkweise hinweist. Prof. Heike Jochum, Universität
		Osnabrück, hält auch nicht viel vom „Schulendenken”.
		Prof. Johanna Hey (links) hat inzwischen den Lehrstuhl von Steuerrechts-Großmeister Prof. Klaus Tipke in Köln inne. Prof. Roman Seer, Ruhr-Universität Bochum, wird der „Kölner Schule” zugeordnet – was mehr auf die Verbindungen untereinander als auf eine bestimmte Denkweise hinweist. Prof. Heike Jochum, Universität Osnabrück, hält auch nicht viel vom „Schulendenken”.

Nur wenige Lehrstühle

Auch für Prof. Joachim Englisch, der das Institut für Steuerrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster leitet, ist das „Wirken besonderer Persönlichkeiten” ein wichtiger Faktor – bedeutsamer aber findet er „die universitären Strukturen, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie mit eine Rolle dafür spielen, welche Persönlichkeiten der Fakultät als Hochschullehrer angehören.” Dazu gehören die materiellen wie immateriellen Anreize für gute Lehre, Schulungsangebote in Hochschuldidaktik, Wertschätzung der Lehre in Berufungsverfahren durch Lehrproben oder Einbeziehung studentischer Evaluationen beim Auswahlprozess, die Ausstattung von Hörsälen, Online-Lehrangebote und -Lehrorganisation, Anforderungen an die Präsenz von Hochschullehrern in der Lehre und ihr direktes Engagement auch in der Prüfungsvorbereitung.

Das Steuerrecht führt in Deutschland, trotz der Arbeit von Persönlichkeiten wie Tipke und Kirchhof, eher ein Nischendasein: Lehrstühle, die sich speziell mit Besteuerung beschäftigen, sind rar gesät, das gilt hierzulande gleichermaßen für die juristische wie betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Prof. Johanna Hey, heute auf dem Kölner Tipke-Lehrstuhl, bedauert das: „Eine qualifizierte Steuerrechtsausbildung gibt es leider nur an verhältnismäßig wenig Universitäten in Deutschland. Aber dort, wo eigenständige steuerrechtliche Schwerpunktausbildungen angeboten werden, ist die Ausbildung in der Regel sehr gut.”

Hey sieht dabei die Frage nach Persönlichkeit oder Struktur so: „Die universitären Strukturen sind nur insofern relevant, als es darauf ankommt, ob sich eine Fakultät einen reinen Steuerrechtler ‚leisten kann’. Es reicht eben in der Regel nicht aus, wenn das Steuerrecht von einem Kollegen nebenher mit zwei oder vier Semesterwochenstunden Lehrleistung betrieben wird.” Ähnlich sieht das Prof. Heike Jochum, Direktorin des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Osnabrück: „Wenn also universitäre Strukturen einmal nicht optimal sein sollten – und das soll ja durchaus vorkommen – bieten starke Forscherpersönlichkeiten regelmäßig Gewähr dafür, dass ihr Institut oder Lehrstuhl dennoch herausragende Leistungen in Forschung und Lehre erbringt.” Dabei geht es nicht nur um die Führung und Struktur, sondern auch um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Forschung und Lehre, die ja an der „Universitas” eine Einheit bilden sollen. Das sieht auch Jochum so: „Auch Lehre ist Leistung! Das Besondere an universitärer Lehre ist, dass sie auch und gerade Forschungsfragen umfasst, den Studierenden also nicht nur gefestigtes Wissen vermittelt, sondern sie für offene Fragen sensibilisiert und sie vor allem mit den Forschungsmethoden ihres Fachs vertraut macht.” Auf diese Weise garantiere eine akademische Ausbildung mehr als tagesaktuelle Kenntnisse, die notwendigerweise früher oder später überholt seien, so Jochum. Ziel sei der „methodisch gut gerüstete, forschende Geist, der immer wieder neue Fragen anpackt und nach Antworten sucht. Gerade für das sich schnell ändernde Steuerrecht ist diese Befähigung unabdingbar!”

Die Art, Fragen anzupacken, aber auch das ganze Fachgebiet immer wieder unter einem bestimmten Blickwinkel zu betrachten, kann dabei ganze Forschergenerationen prägen. Als eine in dieser Hinsicht besonders prägende Persönlichkeit wäre hier wieder Klaus Tipke zu nennen, der mit seiner andauernden Fragestellung nach Steuergerechtigkeit und Wahrung der Grundrechte der Steuerpflichtigen dem steuerfinanzierten Rechtsstaat ein Stück weit seinen Stempel aufgedrückt hat. Es ist eine kleine Ironie der deutschen Steuerrechtsgeschichte, dass Tipke selbst auch nur eher zufällig im Steuerrecht gelandet ist. Als junger Jurist hatte er sich anfangs eher für Fragen der inneren Sicherheit interessiert, wie er im Interview mit StBMag berichtet hat (StBMag 10/2008, S. 16 ff., Dok-ID NWB QAAAC-91946). Ein Amtmann, den er bei seiner Bewerbung in der Nachkriegszeit in Hamburg antraf, habe wenig Verständnis für seine Ungeduld gehabt, möglichst schnell eine Stelle antreten zu können: „Wenn Sie es so eilig haben, dann fahren Sie doch zur Oberfinanzdirektion, die suchen Leute.” Und nur deswegen sei er im Steuerrecht gelandet. S. 13

Keine Denkschulen, aber viele Schüler

Tipkes konsequente Ausrichtung auf Fragen der Steuergerechtigkeit und seine klare Sprache („An die Verletzung ungerechter Steuergesetze können keine gerechten Steuerstrafen geknüpft werden.”) haben ihn zum Begründer der sogenannten „Kölner Steuerrechtsschule” gemacht. Auch andere „Schulen” werden diskutiert, so wie die staatsrechtlich orientierte „Heidelberger Schule” um Paul Kirchhof, die Bonner Schule mit ihrer Schwerpunktsetzung im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht oder auch die Münchner Schule um Prof. Klaus Vogel mit ihrer ebenfalls staatsrechtlichen, vor allem aber auch internationalen Ausrichtung.

Aber dieses „Schulendenken” ist weniger ein Beleg für grundsätzlich widerstreitende Denkrichtungen, als vielmehr ein Hinweis auf persönliche Verknüpfungen innerhalb des doch überschaubaren akademischen Betriebs im Steuerrecht sowie auf die prägende Leistung einzelner. Daher ist es praktisch allen Professoren, die man dazu befragt, eher unangenehm, sich oder andere hier einzuordnen: „Mir gefällt die Einteilung in sogenannte Schulen nicht, weil sie ab- und ausgrenzend wirkt”, sagt Roman Seer, „ich sehe keine wesentlichen Unterschiede etwa zu einer Heidelberger, Münsteraner oder Münchener Schule.” Und auch Heike Jochum sagt: „Der Begriff ‚Denkschule’ irritiert mich etwas. Eine wirkliche Verpflichtung auf die Denktraditionen eines bedeutenden Vorgängers oder akademischen Lehrers ist mir persönlich noch nirgendwo in Deutschland begegnet – auch nicht an der Universität zu Köln. Die Frage nach einer ‚Denkschule’ würde ich persönlich eher stellen, um eine solche zu meiden; als freiheitlich denkender Mensch und Wissenschaftler würde ich gerade nicht in eine solche eingebunden sein wollen.” Joachim Englisch bestätigt das: „Generell verhält es sich nach meiner Beobachtung so, dass gerade die jüngere Generation von Professoren für Steuerrecht nicht in bestimmten ‚Schulen’ oder Denkmustern verharrt, die sich antagonistisch gegenüberstünden, sondern dass die Kollegen intensiv den Dialog miteinander suchen und im Austausch der zunächst oft unterschiedlich akzentuierten Perspektiven eine Bereicherung sehen” – nicht viel anders als Johanna Hey: „Zum Glück empfinde ich in meiner Generation das Schulendenken im Steuerrecht als nicht sehr stark ausgeprägt. Wir sind eine sehr kleine wissenschaftliche Community und eigentlich arbeitet da jeder mit jedem zusammen und tauscht sich aus.”

Dennoch sind die akademischen Verknüpfungen, die zwischen den Forschenden und Lehrenden bestehen, für Studenten mitunter wichtig. Es ist interessant zu sehen, welche Professoren Schüler bekannter Vordenker sind und wo besonders enge Verbindungen bestehen. Heike Jochum hat da einen Tipp für den Nachwuchs: „Wer wissen will, wie die einzelnen Persönlichkeiten zueinander stehen, kann das am besten mit Hilfe von Festschriften herausfinden. Solche werden üblicherweise zu Ehren besonders wichtiger Professoren herausgegeben: Dort kann man die Verbindungen zu akademischen Schülern und Weggefährten leicht erkennen. Außerdem sind die Beiträge dort inhaltlich von hoher Qualität, so dass sich die Lektüre immer lohnt.”

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 StB Prof. Guido Förster,
		Universität Düsseldorf, ist ein Vertreter der betriebswirtschaftlichen
		Steuerlehre. Prof. Joachim Englisch, Universität Münster, gehört als Jurist
		auch der „Kölner Schule” an. StB Prof. Guido Förster, Universität Düsseldorf, ist ein Vertreter der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Prof. Joachim Englisch, Universität Münster, gehört als Jurist auch der „Kölner Schule” an.

Wie klein der engere Kreis im Steuerrecht etwa ist, schätzt Jochum so ein: „In Deutschland sind gut 30 Steuerrechtswissenschaftler aktiv, die in einem ganz regen wissenschaftlichen Austausch stehen. Ob auf Vortragsveranstaltungen oder im Rahmen von Veröffentlichungen wird kritisch diskutiert und um neue Erkenntnisse gerungen.” Und dieser Kreis wird zusätzlich dauernd durchmischt: 2014 hat Prof. Hanno Kube, vorher Universität Mainz, die Nachfolge von Paul Kirchhof auf dem Lehrstuhl in Heidelberg angetreten. In Düsseldorf ist der Lehrstuhl gerade vakant, weil Prof. Klaus-Dieter Drüen einen Ruf an die Ludwig-Maximilians-Universität München angenommen hat und im Oktober ist Prof. Arndt Schmehl, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Universität Hamburg, verstorben.

Die personelle Überschaubarkeit der deutschen Steuerrechtslehre hat für den gegenseitigen Austausch Vorteile – im internationalen Vergleich wirkt sie fast etwas merkwürdig, wenn man die deutsche Selbstwahrnehmung des Steuerrechts damit vergleicht, nach der ein wesentlicher Anteil der weltweiten Steuerliteratur sich auf Deutschland bezöge oder wenigstens in deutscher Sprache geschrieben sei – ein Mythos, der in StBMag schon zweimal widerlegt und aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet wurde (StBMag 3/2008, S. 10, Dok-ID NWB MAAAC-71845, StBMag 12/2013, S. 10 ff., Dok-ID NWB OAAAE-49984). Insgesamt ergibt sich ein etwas ungleiches Verhältnis: Während die Bedeutung von Fragen der internationalen Besteuerung immer mehr wächst, interessiert sich der Rest der Welt eher begrenzt für Fragen der deutschen Besteuerung.

Für die Juristen ist das kein besonders großes Problem – aber für die Vertreter der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ist es ein nicht zu unterschätzendes Thema.

Exkurs: betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Die betriebswirtschaftliche Steuerlehre steht neben der juristischen, die Verknüpfung beider Gebiete hat gerade in Deutschland eine lange Tradition. Nicht zuletzt der Berufsstand der Steuerberater ist ein Produkt des Zusammenwirkens beider Teildisziplinen in der praktischen täglichen Arbeit.

Für die betriebswirtschaftliche Steuerlehre an den Universitäten ergeben sich aus den Veränderungen, die die akademische Landschaft in den letzten Jahren und Jahrzehnten erfahren hat, jedoch andere Folgen als bei den Juristen. Das fängt bei den Abschlüssen an: Die meisten Studiengänge, eben auch die ökonomischen, sind fast vollständig auf das Bachelor-Master-System umgestellt, das für die Juristen mit ihren Staatsexamina keine Anwendung findet. Aber die Unterschiede gehen weiter: Auch bei der Berufung von Professoren auf Lehrstühle ist das Vorgehen unterschiedlich. Innerhalb der Wirtschaftswissenschaften, und damit auch der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, werden Professoren oft nach der Anzahl der Veröffentlichungen in renommierten Fachzeitschriften ausgewählt. Gerankt wird dabei primär das Medium, in dem veröffentlicht wurde: Internationale Fachzeitschriften erzielen deutlich mehr Punkte als deutsche. Qualitativ hochwertige Forschung zu Fragen des deutschen Steuer- oder Bilanzrechts wird hierdurch systematisch benachteiligt.

Prof. Guido Förster ist selbst Steuerberater und Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere betriebswirtschaftliche Steuerlehre, an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Seiner Meinung nach hat dieses Auswahlverfahren ganz praktische Folgen auch für die Lehre an den Universitäten: „Das Auswahlsystem zwingt den Nachwuchs, sich vor allem mit Themen zu beschäftigen, die S. 15abseits des deutschen Steuerrechts liegen. Außerdem führt es dazu, dass empirische Untersuchungen bevorzugt veröffentlicht werden. Die Aufsätze zeigen dann vielfach, dass nationale und internationale Steuersatzunterschiede Lenkungswirkungen erzeugen – aber Fragen, die für die Besteuerung in Deutschland von praktischem Nutzen sind, werden nicht mehr untersucht. Das interessiert die internationalen Leser der Fachzeitschriften mit den höchsten Ranking-Werten einfach auch nicht.”

Förster sieht dabei die Gefahr, dass betriebswirtschaftlich relevante steuerliche Fragen mit juristischer Methodik gerade auch mit Bezug zum deutschen Recht den jungen Professoren einfach nicht mehr so am Herzen liegen, weil die Anforderungen bei der Berufung ihr Interesse systematisch auf andere Fragen lenken. „Und das hat natürlich auch Folgen für die Forschungsschwerpunkte, die Methodik und die Themen, die sie ihren Studenten anbieten”, so Förster.

Insgesamt nimmt die Bedeutung internationaler Fragen für das deutsche Steuerrecht jedoch zu, die Europäisierung des Rechts und die Globalisierung der Wirtschaft haben großen Einfluss auf das deutsche Steuerrecht und mehr noch auf die Steuerpraxis. Die Verknüpfung rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen ist dabei in Deutschland noch nicht so weit entwickelt wie in vielen anderen Ländern. „In den USA gibt es eine sehr viel stärkere Verbindung zwischen steuerrechtlicher und ökonomischer Forschung, die sehr intelligente tax policy paper hervorbringt, von denen wir viel lernen können.” Der von Hey beschriebene Ansatz hat auch einen systematischen Hintergrund: In Ländern, in denen das sogenannte „Common Law” gilt (neben den USA zum Beispiel auch Australien, das Vereinigte Königreich und Kanada), in dem Präzedenzfälle einen größeren Einfluss auf die Rechtsprechung haben als in Deutschland, in dem ein kodifiziertes Recht vorherrscht. Joachim Englisch zeigt auf, wie diese steuerrechtlichen Ansätze aus dem Ausland in Deutschland Wirkung entfalten: „Für das Vordringen solcher interdisziplinärer Ansätze ist nicht zuletzt auch die Förderpolitik prominenter Wissenschaftsorganisationen (DFG, Volkswagenstiftung, etc.) verantwortlich.” Roman Seer ergänzt: „Aber auch das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und öffentliche Finanzen bündelt ein erhebliches Potenzial ausländischer Erkenntnisse und macht es für das deutsche Steuerrecht nutzbar.” Alles das sind Aspekte, die für deutsche Studenten eine immer größere Bedeutung erlangen – und entsprechend bei der Ausbildung berücksichtigt werden sollten. Auch ausländische Lehr- und Forschungsstätten werden immer wieder als auch für deutsche Studenten interessant genannt, zum Beispiel die Wirtschaftsuniversität Wien oder die niederländische Universität in Tilburg.

Was für Studenten wichtig ist

Wenn nun ein junger Mensch sich für das Steuerrecht interessiert und vor der Wahl steht, in welcher Stadt, an welcher Universität er sich einschreiben soll, dann haben die Professoren auch Tipps für ihn. Johanna Hey: „Entscheidend ist, dass man eine Universität auswählt, die ein reichhaltiges steuerrechtliches Programm anbietet, nach Möglichkeit mit vielen unterschiedlichen Lehrenden, am besten sowohl von der juristischen als auch von der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.”

Joachim Englisch empfiehlt, sich die Ausrichtung der Universitäten spätestens dann genau anzuschauen, wenn es um eine Spezialisierung geht – vorher ist für angehende Juristen das Steuerrecht ohnehin nur selten interessant: „Junge Studierende der Rechtswissenschaften oder eines anderen Studiengangs mit (steuer-)rechtlichen Bezügen sollten sich für den Fall, dass eine Laufbahn im Steuerrecht in Erwägung gezogen wird, vor allem am wissenschaftlichen Renommée des jeweiligen Instituts bzw. Lehrstuhls, der Qualität und Breite der steuerrechtlichen Lehre dort, sowie an der wissenschaftlichen Ausrichtung der dort tätigen Hochschullehrer im Steuerrecht orientieren.”

Seer meint, dass die Auswahl eines geeigneten Studienorts in der überschaubaren Steuerrechts-Landschaft Studenten leichtfallen sollte: „Wir sind in Deutschland in der glücklichen Lage, in der Breite über eine beachtliche Vielfalt sehr guter Standorte zu verfügen. Stimmt die Breite des Angebots und der Mix von engagierten Professorinnen und Professoren sowie Praktikern, können sich die Studierenden an all diesen Standorten im Bereich des Steuerrechts vorzüglich entwickeln und die nötige Basis für einen erfolgreichen beruflichen Lebensweg legen.”

Am Ende geht es bei vielen dann doch vielleicht wieder eher um die Frage, was die Stadt um die Universität herum zu bieten hat. Heike Jochum findet diesen Gedanken nicht problematisch: „Eine fundierte akademische Ausbildung im Steuerrecht ist gewiss an jedem Universitätsstandort mit entsprechendem Angebot möglich. Insoweit kann man nach Gusto und geographischen Präferenzen entscheiden.” Also dann vielleicht doch wieder eher mithilfe des Reiseführers anstelle der Studienberatung.

Fundstelle(n):
StBMag 2/2016 Seite 10
UAAAF-51209