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Bundesländer halten an ihrer Nichtbeanstandungsregelung für elektronische Registrierkassen fest
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen halten an ihrer Nichtbeanstandungsregelung bezüglich der Verwendung zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Registrierkassen fest. Danach beanstanden sie es nicht, wenn ein Unternehmer bis zum keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verwendet, sofern er diese Sicherheitseinrichtung – je nach Bundesland – bis zum oder verbindlich bestellt hat. Die Bundesländer widersprechen damit dem Bundesfinanzministerium (BMF), das eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung über den hinaus abgelehnt hat.
Hintergrund: Seit dem müssen elektronische Registrierkassen und PC-Kass...