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Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung in Raten nicht tarifbegünstigt
Die Tarifbegünstigung für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten gilt nicht für eine Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung für mehrere Jahre, die in zwei oder mehr Jahresraten geleistet wird. Die Tarifbegünstigung setzt nämlich die Auszahlung in nur einem einzigen Jahr voraus.
Hintergrund: Für außerordentliche Einkünfte wird eine Tarifbegünstigung gewährt, d.h. es kommt zu einer ermäßigten Besteuerung. Zu den außerordentlichen Einkünften gehört auch eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; die Tarifbegünstigung mindert den Steuerprogressionsnachteil, der sich aufgrund der auf einen Schlag gezahlten Vergütung ergibt.
Sachverhalt: Eine Arztpraxis erhielt von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt vier Nachzahlungen für ...