Angemessenheit; Außergewöhnliche Belastung; Behinderung; Kraftfahrzeugkosten; Pauschbetrag
Rechtsfrage
Unter welchen Voraussetzungen ("krasser Ausnahmefall") sind die tatsächlichen Kfz-Kosten eines schwerbehinderten Steuerpflichtigen, obwohl sie die in H 33.1-33.4 EStH 2011 als Höchstgrenze für die Angemessenheit angegebenen 0,30 €/km übersteigen, als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen?
Gesetze: EStG § 33
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2016): EFG 2016, 1523
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , durcherkannt.
Fundstelle(n):
SAAAF-84399