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Online-Nachricht - Montag, 23.09.2013

Zwangsvollstreckung | Verbraucher-Fragen zum P-Konto (Bankenverband)

Der Bundesverband deutscher Banken beantwortet in einem neu aufgelegten Flyer (Stand: September 2013) die häufigsten Verbraucher-Fragen zum P-Konto.

Hintergrund: Jeder kann bei seiner Bank oder Sparkasse beantragen, dass sein Girokonto in ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umgewandelt wird. Wer von einer Pfändung betroffen ist, erhält so einen Pfändungsschutz, ohne dass er vorher zum Gericht gehen muss. Der automatische Pfändungsschutz auf dem P-Konto beträgt seit dem pro Monat 1.045,04 € (Grundfreibetrag), wenn ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto vorhanden ist.
Hinweis: Der Flyer steht auf den Internetseiten des Bankenverbandes kostenlos zum Download bereit.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken online
 


 

Fundstelle(n):
SAAAF-10315