Passivierung; Rangrücktrittsvereinbarung; Verbindlichkeit
Rechtsfrage
Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Sind Darlehensverbindlichkeiten der Klägerin in der Steuerbilanz gewinnwirksam aufzulösen, weil sie nur aus einem künftigen Handelsbilanzgewinn oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt werden müssen?
Gesetze: EStG § 5 Abs 1, EStG § 5 Abs 2a, HGB § 275 Abs 2, HGB § 275 Abs 4, AktG § 158, KStG § 8 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.10.2014): EFG 2014, 1601
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
RAAAE-77017