Beschränkung; Betriebsausgabe; Bewirtung
Rechtsfrage
Sind die Aufwendungen eines Betreibers von Autobahnraststätten für die kostenlose Bewirtung von Busfahrern, die diese Raststätten mit einem mit potentiellen Kunden gefüllten Bus ansteuern, nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränkt als Betriebsausgabe abziehbar oder ist die Rückausnahme des § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG anwendbar?
Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 5 S 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2017): EFG 2017, 1157
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , durcherkannt.
Fundstelle(n):
QAAAG-60152