Aufteilung; Berufliche Veranlassung; Private Lebensführung; Veranlassungszusammenhang; Werbungskosten
Rechtsfrage
Sind Aufwendungen für Fernsehsender, deren Inhalte sowohl für ein allgemeines Publikum von privatem Interesse als auch für bestimmte Berufsgruppen von besonderem beruflichen Interesse sind, (anteilig) als Werbungskosten abziehbar?
Gesetze: EStG § 9, EStG § 19, EStG § 12 Nr 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2016): EFG 2016, 1416
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
QAAAF-82317