Aufteilung von Speiseumsätzen in Lieferungen
zum ermäßigten Steuersatz und sonstige Leistungen zum regulären
Steuersatz
Leitsatz
1. Für die Abgrenzung von Lieferungen
und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen kommt es entgegen
der bisherigen Rechtsprechung seit Geltung der MwStDVO nicht mehr
auf die Frage an, ob es sich um Standardspeisen handelt.
2. Befindet sich ein Imbissbetrieb
in einem Einkaufszentrum, dessen Betreiber dem Imbissbetrieb und
weiteren Gastronomiebetrieben gegen Entgelt einen gemeinsamen Sitz-
und Verzehrbereich zur Verfügung stellt, den die Kunden dieser Betriebe
nutzen dürfen, handelt es sich bei der Zurverfügungstellung der
Tische und Stühle an die Kunden um ein dem Imbissbetreiber zuzurechnendes
Dienstleistungselement.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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