Erstattung; Gleichheitsgrundsatz; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Sonderausgabe; Verrechnung; Vorsorgeaufwendungen
Rechtsfrage
Sind --auch nach dem Systemwechsel ab dem Veranlagungszeitraum 2010-- die als Sonderausgaben abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge um rückerstattete Beiträge für in den Jahren vor 2010 gezahlte Versicherungsbeiträge zu kürzen? - Ist die Verrechnung der rückerstatteten Versicherungsbeiträge im Erstattungsjahr vorzunehmen, was zu einer verfassungswidrigen steuerwirksamen Kürzung voll berücksichtigungsfähiger Vorsorgeaufwendungen führt?
Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a, EStG § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst b, GG Art 3 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.06.2016): EFG 2016, 283
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
OAAAF-75849