Arbeitslohn; Bewertung; gemeiner Wert; Vermögensbeteiligung
Rechtsfrage
Unter welchen Umständen lässt sich der gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BewG) nicht aus weniger als einem Jahr zurückliegenden Verkäufen ableiten, da diese Verkäufe den gemeinen Wert zum Bewertungsstichtag nicht mehr repräsentieren?
Gesetze: EStG § 19a Abs 3 Nr 8, EStG § 19a Abs 8, BewG § 11 Abs 2 S 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.05.2016):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
OAAAF-73801