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BBK 15/2003 S. 4326

USt bei Scheinrechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG)

Verschafft der Geschäftsführer einer öffentlichen Körperschaft einem anderen Aufträge gegen Schmiergeld, so kann gem. rkr. (EFG 2003 S. 965) die zugrunde liegende Leistung nicht einer GmbH zugerechnet werden, die zur Verschleierung dieses Vorgangs Rechnungen mit dem Leistungsgegenstand „EDV-Beratung„ hat stellen lassen. Die GmbH schuldet die in den Rechnungen ausgewiesene USt nach der Auffassung des FG auch nicht nach § 14 Abs. 3 UStG, wenn die Rechnungen die vorgetäuschte Leistung nicht nach Art oder Zeit hinreichend konkretisieren.

[KA]

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