Änderung; Hinzurechnung; Investitionsabzugsbetrag; Rückgängigmachung
Rechtsfrage
Erfasst § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG in der seit 2008 maßgeblichen Fassung (Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags) auch solche Fälle, in denen das begünstigte Wirtschaftsgut zwar angeschafft, die Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG aber unterblieben ist?
Enthält § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG eine spezielle, eigenständige Änderungsvorschrift, die es ermöglicht, den Investitionsabzugsbetrag bei allen erdenklichen Sachverhaltsvarianten rückwirkend zu korrigieren?
Gesetze: EStG § 7g Abs 3 S 1, EStG § 7g Abs 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2019):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
NAAAH-30867