Abschreibung; Erhaltungsaufwand; Vermietung und Verpachtung
Rechtsfrage
Zur Frage einer (fehlerhaften) Doppelberücksichtigung als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand einerseits und als AfA andererseits - Im konkreten Fall wurden im Jahr 2008 angeschaffte und in 2009 bezahlte Klimageräte versehentlich doppelt erfasst: Als sofort abzugsfähige Werbungskosten (2009) sowie im Wege der AfA mit einem 10jährigen Abschreibungszeitraum (beginnend ab 2008). Der Fehler wurde durch die Betriebsprüfung bemerkt, eine Änderung der Feststellung 2009 - hin zur Streichung des sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwands - unterblieb aber in der Folge; zwischenzeitlich ist für 2009 die Feststellungsverjährung eingetreten. Die Klägerin beansprucht nun trotz des nicht geänderten Sofortabzugs im Streitjahr 2012 die Berücksichtigung der AfA.
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.08.2019):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
NAAAH-28528