BFH  - VI R 27/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Außergewöhnliche Belastung; Kind

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind (Kindeswohl) als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG abzugsfähig, da es verfassungsrechtlich geboten ist, die Begriffe "Existenzgrundlage" und "lebensnotwendige Bedürfnisse" auch in einem immateriellen Sinn zu deuten?

Sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits wegen des Kindesunterhalts und eines zahnärztlichen Behandlungsfehlers als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige als armutsgefährdet gilt? - Verfassungsmäßigkeit des § 33b Abs. 2 Nr. 2 EStG?

Gesetze: EStG § 33 Abs 2 S 4, EStG § 33b Abs 2 Nr 2 Buchst b, GG

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.10.2018):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist erledigt

erledigt durch:

Urteil vom , durcherkannt.

Fundstelle(n):
NAAAG-97599