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Online-Nachricht - Donnerstag, 18.12.2014

Umsatzsteuer | Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen (OFD)

Die Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung zu den zeitlichen Grenzen für die Rücknahme eines Verzichts auf eine Steuerbefreiung wird derzeit auf Bund-Länder-Ebene erörtert. Da noch ein weiteres Revisionsverfahren beim BFH zu dieser Rechtsfrage abhängig ist, können gleichgelagerte Einspruchsverfahren kraft Gesetzes ruhen ().

Hintergrund: Der BFH hat kürzlich mit zwei Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung zur Rücknahme des Verzichts auf eine Umsatzsteuerbefreiung (§ 9 UStG) klargestellt. Hiernach kann der Verzicht - entgegen Abschn. 9.1. Abs. 3 Satz 1 des UStAE - zurückgenommen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 AO noch änderbar ist ( NWB EAAAE-66030und NWB OAAAE-66031). Beide Urteile wurden och nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
Hierzu führt die OFD Magdeburg weiter aus:

  • Die Erklärung zur Option nach § 9 UStG als auch der Widerruf dieser Option ist nach Abschn. 9.1. Abs. 3 Satz 1 UStAE nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.

  • Entgegen des o.g. Abschn. im UStAE hat der BFH mit Urteilen v. , entschieden, dass die Option nach § 9 UStG zurückgenommen werden kann, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 2 AO noch änderbar ist.

  • Die Anwendung der Urteile wird derzeit auf Bund-Länder-Ebene erörtert. Da noch ein weiteres Revisionsverfahren beim BFH mit dem Az. NWB PAAAE-60008zu dieser Rechtsfrage abhängig ist, können gleichgelagerte Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes ruhen.

Quelle: NWB Datenbank
Hinweis: Den Text der o.g. Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB XAAAE-81175.

Fundstelle(n):
NAAAF-12382