Gesetzgebung | Neuregelungen zum
Einige Regelungen des Gesetzes zum Mindestlohn ab 2015 sind bereits jetzt in Kraft. Der Mindestlohn für Gerüstbauer steigt. Staubsauger erhalten das neue EU-Energielabel. Die Bundesregierung fördert zudem die Digitalisierung kleiner Kinos.
Mindestlohngesetz: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird zum ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Einige Regelungen des Gesetzes sind schon jetzt in Kraft. Seit dem gilt:
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist für alle Branchen geöffnet.
Das öffentliche Interesse an einer Allgemeinverbindlicherklärung wird klarer benannt. Es ist besonders dann gegeben, wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich überwiegend bedeutsam ist oder wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenwirkt.
Allein die Arbeitsgerichte überprüfen die Allgemeinverbindlicherklärungen. Eingangsinstanz ist das Landesarbeitsgericht. Rechtskräftige Entscheidungen wirken gegenüber "jedermann", das heißt auch gegenüber Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mindestlohn für Gerüstbauer erhöht: Ab 1. September gilt für Gerüstbauer bundesweit ein Mindestlohn von 10,25 Euro. Das trifft auch für Betriebe und Beschäftigte zu, die nicht tariflich gebunden sind. Die Tarifvertragsparteien haben den Mindestlohn für Gerüstbauer zum zweiten Mal in Folge für allgemeinverbindlich erklärt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Energieausweis für Staubsauger: Das neue EU-Energielabel für Staubsauer zeigt nicht nur die Energieeffizienz-Klasse (A-G) an, sondern informiert auch über Reinigungsleistung, Lautstärke und Staubemissionen. Hersteller und Lieferanten dürfen ab 1. September nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 1.600 Watt auf den Markt bringen. Geräte der Energieeffizienzklasse A werden bei weniger als 850 Watt liegen. In einer zweiten Stufe ab dem dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 900 Watt in den Handel. Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderprogramm für Kino-Digitalisierung: Der Bund unterstützt die Digitalisierung kleinerer Kinos mit einem Förderprogramm von rund 900.000 Euro aus dem Etat der Kulturstaatsministerin. Ziel der Förderung ist die möglichst flächendeckende Digitalisierung der deutschen Kinos, um so die kulturelle Vielfalt in der Kinolandschaft zu unterstützen und zu erhalten. Start ist der . Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung online
Fundstelle(n):
NAAAF-11854